Unterhalt bei Scheidung deutsch-niederländischer Ehen - Tipps für deutsche Scheidungsanwälte
Geht die Ehe eines Deutschen mit einer
Niederländerin auseinander und zieht die niederländische Ehefrau in ihr
Heimatland zurück, während der deutsche Ehemann in Deutschland bleibt, so kann
der Ehemann die Höhe seiner Unterhaltsverpflichtungen beeinflussen.
Das Interesse des deutschen Ehemanns
geht dahin, Unterhaltsansprüche seiner niederländischen Ehefrau so gering wie
möglich zu halten. Hier besteht eine Möglichkeit zur Gestaltung: Wird der
Scheidungsantrag in den Niederlanden gestellt, gilt niederländisches
Unterhaltsrecht; wird der Scheidungsantrag dagegen in Deutschland gestellt,
gilt deutsches Unterhaltsrecht.
Ein Rechtsvergleich zeigt, dass das
deutsche Recht "unterhaltsfreundlicher" ist, also für den
Unterhaltsverpflichteten ungünstiger als das niederländische Recht. Dies
zeigt sich in Folgendem:
•
Lebt die Ehefrau dauernd mit einem anderen Partner in eheähnlicher Beziehung,
geht ihr Unterhaltsanspruch nach niederländischem Recht ein für allemal unter;
er lebt nicht wieder auf, wenn die eheähnliche Beziehung
der Ehefrau zerbricht.
•
Darüber hinaus ist der Unterhaltsanspruch nach niederländischem Recht befristet
(höchstens 12 Jahre, ausgenommen Härtefälle).
•
Hat die Ehe nicht länger als 5 Jahre bestanden und ist sie kinderlos geblieben,
so ist der Unterhaltsanspruch an die Ehedauer gekoppelt.
•
Niedrigere Unterhaltssätze: Das niederländische Recht gewährt dem
Unterhaltsverpflichteten einen höheren Eigenanteil an seinem Einkommen als das
deutsche Recht.
•
Rückwirkende Berücksichtigung verschlechterter Einkommenslage: Verschlechtern sich die Einkommensverhältnisse des
unterhaltspflichtigen deutschen Ehegatten, so kann er bei Geltung deutschen
Rechts nur durch sofortige Klage eine Herabsetzung des Unterhalts erreichen.
Eine rückwirkende Berücksichtigung der verschlechterten Einkommensverhältnisse
ist ausgeschlossen. Nach niederländischem Recht kann sich der
Unterhaltsverpflichtete dagegen Zeit lassen, da eine rückwirkende Korrektur der
Unterhaltshöhe unbeschränkt zulässig ist.
Der Ehemann muss in den
Niederlanden Scheidungsantrag stellen, um sich das für ihn günstigere
niederländische Unterhaltsrecht zu sichern. Insbesondere muss er einem
Scheidungsantrag seiner Ehefrau vor den deutschen Gerichten zuvorkommen.
Denn das zuerst angerufene Gericht entscheidet endgültig. Die niederländischen
Gerichte sind für einen Scheidungsantrag zuständig, wenn nach der Rückkehr der
niederländischen Ehefrau in ihr Heimatland 6 Monate verstrichen sind.
Der Ehemann, der diese
Gestaltungsmöglichkeit nicht wahrnimmt, riskiert unnötige Unterhaltsansprüche
seiner Ex-Frau. Der Anwalt des deutschen Ehemanns, der seinen Mandanten nicht auf
die Chancen eines Scheidungsantrags in den Niederlanden hinweist, macht sich schadensersatzpflichtig
in Höhe des unnötig gezahlten Unterhalts.
GENSCH – Anwaltsbüro für
niederländisches Recht.
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