Unterhalt bei Scheidung deutsch-niederländischer Ehen - Tipps für deutsche Scheidungsanwälte

 

Geht die Ehe eines Deutschen mit einer Niederländerin auseinander und zieht die niederländische Ehefrau in ihr Heimatland zurück, während der deutsche Ehemann in Deutschland bleibt, so kann der Ehemann die Höhe seiner Unterhaltsverpflichtungen beeinflussen.

 

Das Interesse des deutschen Ehemanns geht dahin, Unterhaltsansprüche seiner niederländischen Ehefrau so gering wie möglich zu halten. Hier besteht eine Möglichkeit zur Gestaltung: Wird der Scheidungsantrag in den Niederlanden gestellt, gilt niederländisches Unterhaltsrecht; wird der Scheidungsantrag dagegen in Deutschland gestellt, gilt deutsches Unterhaltsrecht.

 

Ein Rechtsvergleich zeigt, dass das deutsche Recht "unterhaltsfreundlicher" ist, also für den Unterhaltsverpflichteten ungünstiger als das niederländische Recht. Dies zeigt sich in Folgendem:

 

Lebt die Ehefrau dauernd mit einem anderen Partner in eheähnlicher Beziehung, geht ihr Unterhaltsanspruch nach niederländischem Recht ein für allemal unter; er lebt nicht wieder auf, wenn die eheähnliche Beziehung der Ehefrau zerbricht.

 

Darüber hinaus ist der Unterhaltsanspruch nach niederländischem Recht befristet (höchstens 12 Jahre, ausgenommen Härtefälle).

 

Hat die Ehe nicht länger als 5 Jahre bestanden und ist sie kinderlos geblieben, so ist der Unterhaltsanspruch an die Ehedauer gekoppelt.

 

Niedrigere Unterhaltssätze: Das niederländische Recht gewährt dem Unterhaltsverpflichteten einen höheren Eigenanteil an seinem Einkommen als das deutsche Recht.

 

Rückwirkende Berücksichtigung verschlechterter Einkommenslage: Verschlechtern      sich die Einkommensverhältnisse des unterhaltspflichtigen deutschen Ehegatten, so kann er bei Geltung deutschen Rechts nur durch sofortige Klage eine Herabsetzung des Unterhalts erreichen. Eine rückwirkende Berücksichtigung der verschlechterten Einkommensverhältnisse ist ausgeschlossen. Nach niederländischem Recht kann sich der Unterhaltsverpflichtete dagegen Zeit lassen, da eine rückwirkende Korrektur der Unterhaltshöhe unbeschränkt zulässig ist.

 

Der Ehemann muss in den Niederlanden Scheidungsantrag stellen, um sich das für ihn günstigere niederländische Unterhaltsrecht zu sichern. Insbesondere muss er einem Scheidungsantrag seiner Ehefrau vor den deutschen Gerichten zuvorkommen. Denn das zuerst angerufene Gericht entscheidet endgültig. Die niederländischen Gerichte sind für einen Scheidungsantrag zuständig, wenn nach der Rückkehr der niederländischen Ehefrau in ihr Heimatland 6 Monate verstrichen sind.

 

Der Ehemann, der diese Gestaltungsmöglichkeit nicht wahrnimmt, riskiert unnötige Unterhaltsansprüche seiner Ex-Frau. Der Anwalt des deutschen Ehemanns, der seinen Mandanten nicht auf die Chancen eines Scheidungsantrags in den Niederlanden hinweist, macht sich schadensersatzpflichtig in Höhe des unnötig gezahlten Unterhalts.

 

 

GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.
                                                                                 
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