Leistungsgrundsätze - grenzüberschreitende
Rechtsberatung (D/NL)
• Mandatsbearbeitung nach
deutschen Qualitätsstandards
•
Transparenz beim Preis: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Deutsches
Recht gilt für das Mandatsverhältnis. Dadurch 2-facher Nutzen:
- 1. Kostenhaftung: keine persönliche Haftung des auftraggebenden deutschen Anwalts für die Honoraransprüche des beauftragten niederländischen Kollegen. (Nach § 29 Abs. 1 der Berufsordnung i.V.m. Ziff. 5.7 der Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) haftet der deutsche Anwalt für die Honoraransprüche des ausländischen Anwalts persönlich.)
- 2. Professionalität: die hohen Anforderungen der deutschen Rechtsprechung an die Sorgfaltspflicht des Anwalts gelten. Im Schadenfall drohen also nicht die Gefahren des unbekannten niederländischen Anwaltshaftungsrechts.
GENSCH - deutsch/niederländisches Anwaltsbüro.
... hilft in Holland weiter