Warenlager
in den Niederlanden - Bestellung einer Sicherheit
Bietet
der Kunde ein Warenlager in den Niederlanden als Sicherheit an,
so gilt für die Bestellung von Sicherheiten das Recht der
Niederlande. Denn maßgeblich für das anwendbare Recht ist, wo
sich das Warenlager befindet. Eine Rechtswahl ist nicht möglich.
Das heißt: Die Geltung deutschen Rechts für die Bestellung
einer Sicherheit an dem Warenlager kann nicht vereinbart werden.
Das
Recht der Niederlande verbietet die in Deutschland mögliche
Sicherungsübereignung. Eine Sicherheit an einem Warenlager kann
nur als Pfandrecht bestellt werden. Das setzt eine schriftliche
Verpfändung und die Registrierung der Urkunde voraus. Wird die
Verpfändung notariell beurkundet, so bedarf es keiner
Registrierung.
GENSCH - deutsch/niederländisches Anwaltsbüro.
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