Zahlungsschwacher Niederländer - der schnelle Weg zur
Vollstreckung
Sie sollen einen Kaufpreis gegen einen Niederländer in Zahlungsschwierigkeiten einklagen. Vereinbarter Gerichtsstand ist der Sitz des Mandanten.
Falsch:
Sie verklagen den Niederländer bei dem Gericht des Mandanten.
Richtig: Sie flankieren Ihre Klage bei dem Gericht des Mandanten durch einen Arrest in den Niederlanden. - Mehr...
GENSCH - deutsch/niederländisches Anwaltsbüro.
... hilft in Holland weiter