Garantieklage des niederländischen Warenkäufers - was
tun?
Ihr Mandant wird von seinem niederländischen
Warenkäufer, der seinerseits von seinem Abnehmer vor einem Gericht in den
Niederlanden auf Gewährleistung wegen Mängeln verklagt worden ist, vor
demselben Gericht auf Freistellung von den Gewährleistungansprüchen in Anspruch
genommen (sogenannte Garantieklage).
Falsch: Sie raten dem Mandanten, nichts zu tun, da es eine solche Garantieklage im deutschen Recht nicht gibt und ein niederländisches Urteil gegen den Mandanten in Deutschland nicht vollstreckt werden könne.
Richtig:
a) Sie raten dem Mandanten, den Prozess aufzunehmen.
b) Sie prüfen, ob und
ggf. wie das Risiko von Garantieklagen aus den Niederlanden künftig verringert
werden kann.
GENSCH - deutsch/niederländisches Anwaltsbüro.
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