Unternehmensgründung in den Niederlanden - Praxisbeispiel
Der Fall:
Ein deutscher Investor will mit einem
Niederländer ein Gemeinschaftsunternehmen in der Form einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung niederländischen Rechts (B.V.) gründen.
Die Abwicklung:
• Das Unternehmen soll sofort starten. Die B.V. wird als B.V. in Gründung (B.V.i.o.) zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet.
• Der Gesellschaftsvertrag wird entworfen und beim Justizminister zur Genehmigung eingereicht.
• Nach Eingang der Genehmigung wird die Gründung der Gesellschaft durch den niederländischen Notar beurkundet. Der Gesellschaftsvertrag muss in niederländischer Sprache verfasst sein - andere Sprachen sind gesetzlich ausgeschlossen.
• Die Gründung der Gesellschaft und die Geschäftsführer werden zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.
• Der deutsche Investor wird von mir umfassend vertreten, ohne dass er selbst erscheinen muss.
GENSCH - deutsch/niederländisches Anwaltsbüro.
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