Unternehmensgründung in den Niederlanden - Praxisbeispiel

 

Der Fall:

 

Ein deutscher Investor will mit einem Niederländer ein Gemeinschaftsunternehmen in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (B.V.) gründen.

 

Die Abwicklung:

• Das Unternehmen soll sofort starten. Die B.V. wird als B.V. in Gründung (B.V.i.o.) zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet.

• Der Gesellschaftsvertrag wird entworfen und beim Justizminister zur Genehmigung eingereicht.

• Nach Eingang der Genehmigung wird die Gründung der Gesellschaft durch den niederländischen Notar beurkundet. Der Gesellschaftsvertrag muss in niederländischer Sprache verfasst sein - andere Sprachen sind gesetzlich ausgeschlossen.

• Die Gründung der Gesellschaft und die Geschäftsführer werden zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.

• Der deutsche Investor wird von mir umfassend vertreten, ohne dass er selbst erscheinen muss.

                                                                                                                                              

GENSCH - deutsch/niederländisches Anwaltsbüro.
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