Knöllchen aus den Niederlanden - zahlen oder
ignorieren?
Ihr Mandant soll für falsches Parken in den Niederlanden 5 € Parksteuern und 40 € Kosten zahlen. Er bestreitet den Parkverstoß.
Falsch: Sie raten dem Mandanten zur Zahlung, da es nur ausreiche, dass sein Fahrzeug im Parkverbot gestanden hat.
Richtig: Sie raten dem Mandanten, das Knöllchen zu
ignorieren (unter Hinweis auf Amtsgericht Münster, Urteil vom 23.11.1994, DAR
1995, 165) - Mehr ...
GENSCH - deutsch/niederländisches Anwaltsbüro.
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