Knöllchen aus den Niederlanden - zahlen oder ignorieren?

 

Ihr Mandant soll für falsches Parken in den Niederlanden 5 € Parksteuern und 40 € Kosten zahlen. Er bestreitet den Parkverstoß.

 

Falsch: Sie raten dem Mandanten zur Zahlung, da es nur ausreiche, dass sein Fahrzeug im Parkverbot gestanden hat.

 

Richtig: Sie raten dem Mandanten, das Knöllchen zu ignorieren (unter Hinweis auf Amtsgericht Münster, Urteil vom 23.11.1994, DAR 1995, 165) - Mehr ...

 

GENSCH - deutsch/niederländisches Anwaltsbüro.
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